Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Jagdhundeausbildung Tanja Dautzenberg und dem Hundeführer für Einzel- und Gruppentraining mit seinem Hund.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
(3) Bei der Beauftragung handelt es sich um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg durch die Trainerin nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Trainerin geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
(4) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
§ 2 Anmeldung/Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit der Jagdhundeausbildung Tanja Dautzenberg, Slousendyck 12, 47647 Kerken zustande.
(2) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss vor Ort, durch Fernkommunikationsmittel oder in sonstiger Weise zustande.
(3) Die AGB sind auf der Homepage oder auf dem Trainingsgelände einzusehen.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
(5) Die Trainerin ist berechtigt, von dem Vertrag zur Abhaltung des Trainings zurückzutreten, wenn in der Person des Hundeführers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.
§ 3 Zahlung/Verzug
(1) Der Hundeführer hat für das Training die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Hundeführer ist zur Vorkasse verpflichtet soweit nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Zusätzlich ist der Hundeführer verpflichtet, gegen Nachweis unsere tatsächlich entstandenen Spesen und Auslagen für die Durchführung des Trainings zu erstatten. Für den Fall, dass die Ausbildung nicht am o.g. Ort durchgeführt wird, werden die Fahrtkosten nach Zeit- und Kilometeraufwand zusätzlich berechnet.
(4) Der Hundeführer hat das Training in bar, unbar auf ein angegebenes Konto oder per Paypal zu zahlen.
(5) Ist Vorkasse vereinbart, ist die Trainerin berechtigt vor Durchführung des Trainings die Entrichtung der Vergütung durch den Hundeführer zu überprüfen und gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung vorlegen zu lassen. Sofern der Hundeführer diesen Nachweis nicht erbringt, kann die Coachingvergütung bei Durchführung vor Ort vom Hundeführer in bar eingefordert werden (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Hundeführer die Teilnahme an dem Training verweigern.
§ 4 Teilnahmebedingungen
(1) Der Hundeführer bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB.
(2) Der Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung und einen gültigen Impfschutz haben. Diese ist vorzulegen. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.
(3) Bei jagdlichem Training versichert der Hundeführer, dass er über einen gültigen deutschen Jagdschein verfügt. Dieser ist vorzulegen.
(4) Das Training kann verweigert oder abgebrochen werden, wenn der Hundeführer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen. Der Hundeführer ist verpflichtet, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat er keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm gezahlten Vergütung.
§ 5 Betriebsgelände
(1) Der Hundeführer betritt das Betriebsgelände der Jagdhundeausbildung auf eigene Gefahr. Ihm ist insbesondere bekannt, dass dort Hunde freilaufen, es Bodenunebenheiten gibt und kein Winterdienst erfolgt.
(2) Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 6 Trainingsinhalt und -ort
(1) Die Abbildung und Beschreibung des Trainings und eines eventuellen Trainingsortes im Internet von uns dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(2) Die Trainerin ist berechtigt, Anpassungen am Inhalt oder Ablauf des Trainings aus fachlichen Gründen vorzunehmen. Das Training wird konkret auf den jeweiligen Hund angepasst. Das Training ist unter anderem davon abhängig, welche Vorerfahrungen und welchen Leistungsstand der Hund hat, ob es physische oder psychische Besonderheiten zu berücksichtigen gibt, welches Verhalten er zeigt und wie sich seine Lernfortschritte entwickeln.
(3) Die Trainerin ist berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Trainings zu ändern, sofern die Änderung rechtzeitig mitgeteilt und zumutbar ist.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Hundeführers
(1) Das Training erfolgt auf der Grundlage der Angaben des Hundeführers bei der Anmeldung und des vorbereitenden Gesprächs. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
(2) Der Hundeführer ist zur Abnahme des Trainings oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet.
(3) Der Hundeführer ist während des Trainings in vollem Umfang selbst verantwortlich für sich und seinen Hund.
(4) Der Hundeführer erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Trainings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
§ 8 Ausfall des Trainings
(1) Die Trainerin ist berechtigt, die Durchführung des Trainings abzusagen, sofern eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung, behördliche Anordnungen oder Krankheit eintritt, die ohne eigenes Verschulden daran hindert, das Training zum vereinbarten Termin abzuhalten.
(2) Die Trainerin ist verpflichtet, dem Hundeführer eine eventuelle Absage möglichst zeitnah mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Hundeführer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
(4) Im Falle einer Absage wird dem Hundeführer gegebenenfalls einen Ersatztermin angeboten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird dem Hundeführer eine bereits gezahlte Vergütung erstattet.
(5) Die Erstattung umfasst lediglich den tatsächlich eingegangenen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Hundeführer gewählten Zahlungsweg angefallen sind. Der Hundeführer kann diese Kostenbelastung verringern oder vermeiden, indem er einen möglichst kostengünstigen Zahlungsweg wählt.
§ 9 Verhinderung des Hundeführers
Tritt der Hundeführer von dem Training zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat der Hundeführer die Trainingsvergütung zu entrichten sofern er nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn des Trainings dieses abgesagt hat. Dies gilt gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.
§ 10 Widerruf
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag im Fernabsatz (Verträge bei nicht gleichzeitiger Anwesenheit der Trainerin und dem Verbraucher) geschlossen wurde. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Jagdhundeausbildung Tanja Dautzenberg, Slousendyck 12, 47647 Kerken, Tel.: +49 176 30777600, E-Mail: kontakt@jagdhundeausbildung-dautzenberg.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Nichtbestehen des Widerrufsrechts bei terminierten Buchungen
Sofern es sich um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und immer ein spezifischer Termin oder Zeitraum für die Erbringung vorgesehen ist, besteht das Widerrufsrecht nicht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Jagdhundeausbildung Tanja Dautzenberg
Slousendyck 12
47647 Kerken
E-Mail: kontakt@jagdhundeausbildung-dautzenberg.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am ()/erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 11 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
(1) Sämtliche Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Unterlagen. Der Hundeführer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(2) Der Hundeführer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis Bild-, Film- oder Tonaufnahmen vom Training zu machen.
(3) Der Hundeführer willigt ein, dass Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen unter Wiedergabe des Hundeführers und seines Hundes herstellt werden können und für Werbe-, Dokumentations- und Ausbildungszwecke verwendet werden. Der Hundeführer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.
§ 12 Haftung
(1) Ein bestimmter Erfolg des Coachings kann nicht garantiert werden. Die individuelle Erarbeitung von Methoden und Verhaltensweisen im Umgang mit dem Hund ist immer in erheblichem Maße von der Mitarbeit des Hundeführers und unter anderem davon abhängig, welche Vorerfahrungen und welchen Leistungsstand der Hund hat, ob es physische oder psychische Besonderheiten zu berücksichtigen gibt, welches Verhalten er zeigt und wie sich seine Lernfortschritte entwickeln.
(2) Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Hundeführers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
(3) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Ersatzleistung ist auf die Ersatzleistung der Haftpflichtversicherung begrenzt.
(4) Jede Haftung aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(6) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr des Hundeführers. Ansprüche des Hundeführers gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen,
(7) Für mitgebrachte Gegenstände (Halsband, Leine, Hundekorb, Decken, Spielzeug u.a.m.) übernehmen wir keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung.
(8) Der Hundeführer haftet für die durch seinen Hund verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
(9) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters.
§ 13 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtsverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§ 14 Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 15 Online-Streitbeilegung bei Verbraucherverträgen gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR Verordnung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 16 Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG
Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 17 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
(2) Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.